AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gasulting GmbH
Gültig ab 20.10.2020
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und der Gasulting GmbH. Die AGB in der jeweils gültigen Fassung gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn darauf nicht explizit nochmals hingewiesen werden sollte. Die jeweils gültige Fassung finden Sie im Internet unter:
www.gasulting.com
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von der Gasulting GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote der Gasulting GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend.
b) Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken. Die Auftragsausführung seitens der Gasulting GmbH ist erst nach
Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom
dem Nachweis der rechtsgültigen Erteilung dieser
Genehmigungen geschuldet.
c) Enthält eine Auftragsbestätigung der Gasulting GmbH
Auftraggeber genehmigt, sofern er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
d) Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Vertrag und diesen AGB.
b) Der Vertrag wird mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Gasulting GmbH oder tatsächlicher Leistungsdurchführung geschlossen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Gasulting GmbH.
c) Die Gasulting GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Die Gasulting GmbH ist berechtigt, Teile des Auftrags an befugte Subunternehmer zu vergeben.
4.) Preise
a) Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges von der Gasulting GmbH bestätigt wurden und gelten innerhalb des angeführten Leistungszeitraums. Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen und/oder Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk exkl. Verpackung, Verladung, Versicherung, sonstigen Abgaben und Umsatzsteuer.
c) Die Gasulting GmbH ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung vom Gesamtangebot abweicht.
d) Die Gasulting GmbH ist berechtigt, Mehrkosten wegen einer nicht selbst verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen oder infolge vom Auftraggeber gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.
e) Preisliche Änderungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien, etc., ungeachtet, ob sie in die Sphäre des Auftraggebers, des Endkunden, der Gasulting GmbH, deren Subcontractoren bzw. Lieferanten fallen, können nach schriftlichem Hinweis vorgenommen werden.
5.) Lieferung/Durchführung, Gefahrenübergang
a) Die Lieferfrist bzw. der Durchführungszeitraum beginnen mit dem spätesten der nachfolgend angeführten Zeitpunkte:
• Datum der Auftragsbestätigung
• Datum der Klärung aller technischen und rechtlichen Anforderungen durch den Auftraggeber
• Datum des Erhalts der vereinbarten Anzahlung
b) Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Frachtführer oder an einen sonstigen Transporteur auf den Auftraggeber über.
c) Der Gasulting GmbH übergebene Unterlagen, wie Pläne, Skizzen usw. lagern ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gasulting GmbH ist von jeder Haftung für Verlust und Beschädigung aus welcher Ursache auch immer befreit, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung wird grob fahrlässig von der Gasulting GmbH verschuldet.
d) Ein Verzug mit der Lieferung/Leistung aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien, etc., ungeachtet, ob er in die Sphäre des Auftraggebers, des Endkunden, der Gasulting GmbH, deren Subcontractoren bzw. Lieferanten fällt, ist nach schriftlichem Hinweis aus allfälligen Vertragsstrafen ausgenommen.
e) Im Falle einer Projektunterbrechung, welche nicht im Verschulden der Gasulting GmbH liegt, gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Vorlaufzeit von mindestens 6-8 Wochen für die Projektweiterführung.
6.) Zahlung, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
a) Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, gilt folgende Regelung:
• 30 % der Gesamtauftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung
• 30 % der Gesamtauftragssumme bei Montagebeginn
•30 % der Gesamtauftragssumme nach Fertigstellung der Montagearbeiten
• 10 % der Gesamtauftragssumme nach Inbetriebnahme und funktioneller Abnahme jeweils mit Zahlungsziel von 8 Tagen netto ab Rechnungsdatum
b) Zahlungen sind fristgerecht, ohne jeden Abzug, frei der Zahlstelle der Gasulting GmbH in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens bei der Zahlstelle der Gasulting GmbH.
c) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.
d) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatzvom Gesamtrechnungsbetrag fällig. Darüber hinaus ist die Gasulting GmbH berechtigt, alle mit der Forderung verbundenen Kosten, wie Mahnspesen, Inkassokosten usw., in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist die Gasulting GmbH berechtigt, weitere Lieferungen an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung des ausständigen Betrages zurückzubehalten.
e) Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Gasulting GmbH berechtigt, Daten des Auftraggebers an Dritte, wie Rechtsvertreter, Inkassobeauftragte, etc., weiterzugeben.
f) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Gasulting GmbH. Der Auftraggeber hat bei jeglichen Ansprüchen von Dritten, wie z.B. bei Pfändung, der Kennzeichnungspflicht von bereits gelieferten Waren nachzukommen, auf das Eigentum der Gasulting GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen.
g) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für bereits verbaute Materialien bestehen, sofern der Ab-/Ausbau unter Wahrung der Substanz vorgenommen werden kann.
h) Ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Gasulting GmbH berechtigt, im Falle einer Projektunterbrechung, welche nicht im Verschulden der Gasulting GmbH liegt, im Ausmaß der erbrachten Lieferungen und Leistungen eine Teilrechnung zu stellen.
7.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Optische Abweichungen sind keine Mängel. Es stehen die Funktionalität und der Gesamteindruck im Vordergrund.
b) Ansprüche auf Wandlung sind ausgeschlossen. Berechtigte Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden werden durch die Gasulting GmbH nach Prüfung innerhalb angemessener Frist erfüllt.
c) Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers hat der Auftraggeber alle erforderlichen Maßnahmen vor Ort zu treffen, um die Durchführung der Gewährleistungsarbeiten zu ermöglichen.
d) Wird eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen und sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers erbracht, so haftet die Gasulting GmbH nur für die bedingungsgemäße Ausführung. Bei Verkauf gebrauchter Gegenstände sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Änderungen und Umbauten wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
e) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien oder Montagearbeiten Dritter verursacht wurden. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
f) Das Vorliegen eines Mangels entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
g) Hat die Gasulting GmbH in Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist deren Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
• bei Personenschäden höchstens € 1.000.000,00
• in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
– bei einer Auftragssumme bis € 250.000,00: 5% der Auftragssumme, jedoch höchstens € 12.500,00
– bei einer Auftragssumme über € 250.000,00: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens € 200.000,00.
• Die Haftung bleibt in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der vertragsgegenständlichen Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere Folgeschäden und entgangener Gewinn, sind auch bei grober Fahrlässigkeit – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausgeschlossen.
8.) Rücktritt vom Vertrag
a) Bei Verzug seitens der Gasulting GmbH mit einer Lieferung/Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich.
b)
Bei Verzug des Auftraggebers mit einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Gasulting GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
c)
Falls über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Insolvenzeröffnungsantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, ist die Gasulting GmbH berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
d)
Ist die Gasulting GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält sie den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der Gasulting GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.
9.) Erfüllungsort
a) Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Gasulting GmbH.
10.) Geheimhaltung
a)
Die Gasulting GmbH ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b)
Die Gasulting GmbH ist zur Geheimhaltung ihrer Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der
Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die Gasulting GmbH berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
11.) Schutz der Pläne
a) Die Gasulting GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gasulting GmbH zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) Die Gasulting GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt die Daten (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Gasulting GmbH anzugeben.
d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die Gasulting GmbH Anspruch auf eine Pönale, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Gasulting GmbH genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
12.) Sonstiges, Datenänderung, Haftung bei Nutzung der Homepage und Datenschutz
a) Personenbezogene Ausdrücke umfassen sämtliche Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen.
b) Der Auftraggeber hat Informationen betreffend Änderungen seines Namens, der Firma, der Anschrift, der Rechtsform sowie von vertretungsbefugten Personen umgehend schriftlich der Gasulting GmbH bekannt zu geben. Unterlässt dies der Auftraggeber, können sämtliche Erklärungen und Rechnungen wirksam an die bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Daten übermittelt werden. Insbesondere werden Rechnungen fällig, wenn sie an die angegebene Adresse gesandt wurden, auch dann, wenn die Rechnung oder Erklärung tatsächlich gar nicht zugegangen ist.
c) Die Gasulting GmbH übernimmt bei Besuch der zur Verfügung gestellten Online-Inhalte keine Verantwortung für Schäden, die aufgrund von Computerviren und anderer Schadsoftware entstehen.
13.) Salvatorische Klausel
a) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Auftragsvertrages hiervon unberührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung dergestalt zu ersetzen oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.
14.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Gasulting GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die INCOTERMS in der jeweils letztgültigen Fassung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts im Sprengel des Sitzes der Gasulting GmbH vereinbart.